Verlängerte Garantie
Ab dem 1. Juni 2008 verlängert Brunswick Marine in EMEA die Garantiedeckung
auf bis zu 5 Jahre
für die Verado, OptiMax und Viertakt-Außenbordermodelle unter der Voraussetzung,
dass die
Bedingungen für die Garantieverlängerung erfüllt werden. In einigen Ländern kann
eine spätere
Einführung dieses Garantieprogramms beschlossen werden;
Die Garantiedauer wird vom Werk unterstützt und umfasst dieselbe Deckung wie die
standardmäßige
Herstellergarantie von Mercury Marine (einschließlich Arbeitskosten) für
Defekte, die durch Material-
oder Verarbeitungsfehler entstanden sind. In der verlängerten 5-Jahres-Garantie
werden nach Bedarf
alle Teile repariert oder ausgetauscht, die während des geltenden
Wartungszeitraums aufgrund eines
Material- oder Verarbeitungsfehlers ausfallen. Alle unter der Garantie
ausgetauschten Teile gelten als
Teil des originalen Produkts und eine Garantie auf diese Teile läuft zusammen
mit der originalen
Produktgarantie ab. Vollständige Einzelheiten über die Garantiedeckung und
-ausschlüsse finden Sie
in den Werksgarantiebestimmungen und -bedingungen, die sich in Ihrem Betriebs-
und
Wartungshandbuch befinden (siehe „Garantieinformationen“).
Wenn die Bedingungen für eine Garantieverlängerung erfüllt wurden, tritt diese
verlängerte Garantie
in Kraft, sobald die standardmäßige Werksgarantie abläuft. Die verlängerte
Garantie wird ungültig,
wenn Bedingungen für die Garantieverlängerung nicht erfüllt werden.
Eine verbleibende Restgarantiezeit kann bei ordnungsgemäßer Neu-Registrierung
des Produktes auf
einen Zweitkäufer übertragen werden.
Die genaue Beschreibung können Sie sich hier Downloaden.